Vertragsgrundlagen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese AGB regeln die Zusammenarbeit mit proWEGio in der WEG-Verwaltung, Mietverwaltung, Sondereigentumsverwaltung und bei digitalen Services.
1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen der proWEGio GmbH nachfolgend „Verwalter“ oder „wir“ und ihren Auftraggebern, insbesondere Wohnungseigentümergemeinschaften, einzelnen Eigentümern im Rahmen der Sondereigentumsverwaltung sowie Eigentümern von Mietobjekten.
Gegenstand der Verträge sind insbesondere die Bestellung und Tätigkeit des Verwalters gemäß Wohnungseigentumsgesetz, die Verwaltung von Mietobjekten, die Verwaltung von Sondereigentum und ergänzende digitale Dienstleistungen wie Online-Kundenportal, mobile Apps, Ticket- und Kommunikationsfunktionen, digitale Dokumentenbereitstellung und KI-gestützte Assistenzsysteme.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben. Individuelle Vereinbarungen, insbesondere Verwaltervertrag, Beschlüsse der WEG oder Zusatzvereinbarungen, haben im Zweifel Vorrang vor diesen AGB.
2. Vertragsschluss, Vertragsbeginn und Laufzeit
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche oder in Textform erklärte Annahme unseres Verwaltervertrags beziehungsweise Angebots durch den Auftraggeber oder durch Bestellung der WEG gemäß WEG-Beschluss zustande.
Beginn der Verwaltertätigkeit, Übergabe- und Mitwirkungspflichten sowie Laufzeit, Verlängerungs- und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem individuellen Verwaltervertrag, dem bestellenden Gemeinschaftsbeschluss und den gesetzlichen Vorgaben.
Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften eine strengere Form verlangen.
3. Leistungsumfang des Verwalters
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils abgeschlossenen Verwaltervertrag sowie ergänzenden Leistungsbeschreibungen und Vergütungsvereinbarungen.
- Kaufmännische Verwaltung, zum Beispiel Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Rücklagenverwaltung,
- technische Verwaltung, zum Beispiel Instandhaltung, Instandsetzung, Wartungen und Schadenskoordination,
- organisatorische Verwaltung, zum Beispiel Eigentümerversammlungen, Beschlusssammlung und Kommunikation,
- Mietverwaltung und Sondereigentumsverwaltung, zum Beispiel Mietinkasso, Betriebskostenabrechnung und Vermietungskoordination,
- digitale Services wie Kundenportal, Dokumentenbereitstellung, Ticket- und Schadensmeldungen, Apps und KI-gestützte Assistenten.
Der Verwalter ist berechtigt, geeignete Dienstleister und Erfüllungsgehilfen, etwa Handwerksbetriebe, IT-Dienstleister oder Cloud-Provider, zur Leistungserbringung einzusetzen, sofern die Interessen des Auftraggebers dadurch nicht unangemessen beeinträchtigt werden.
Rechts- und Steuerberatung schulden wir nicht. Hinweise mit rechtlichem oder steuerlichem Bezug erfolgen unverbindlich und ersetzen keine Beratung durch Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater oder andere Berufsträger.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle für die ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Nachweise vollständig und rechtzeitig bereit.
- Bestellungs- und Beschlussunterlagen, etwa Protokolle, Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung,
- bestehende Wartungs-, Versicherungs-, Dienstleistungs- und Energielieferverträge,
- Objekt-, Eigentümer-, Mieter- und Stammdaten einschließlich Flächen und Umlageschlüssel,
- Informationen über anhängige Rechtsstreitigkeiten, Mängel, Haftpflicht- oder Versicherungsschäden.
Änderungen von Stammdaten, insbesondere Anschrift, Kontaktdaten, Eigentumswechsel oder Bankverbindungen, sind unverzüglich mitzuteilen. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass Beschlüsse beziehungsweise Weisungen rechtzeitig und eindeutig gefasst werden und dem Verwalter zugehen.
5. Vergütung, Nebenkosten und Anpassungen
Die Vergütung des Verwalters ergibt sich aus der vereinbarten Grundvergütung sowie etwaigen Zusatzleistungen und Pauschalen gemäß Verwaltervertrag oder gesonderter Vereinbarung.
Zusätzlich sind notwendige Auslagen und Nebenkosten zu erstatten, soweit diese im Interesse des Auftraggebers entstehen und vertraglich beziehungsweise gesetzlich zulässig sind. Hierzu können zum Beispiel Porto, Gerichtskosten, Notarkosten oder spezielle IT-Leistungen gehören.
Soweit vertraglich vereinbart, kann die Vergütung im Rahmen von Index- oder Kostenanpassungsklauseln angepasst werden. Zahlungen sind vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen innerhalb der vereinbarten Fristen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
6. Treuhandkonten und Zahlungsabwicklung
Soweit der Verwalter im Namen und für Rechnung des Auftraggebers Gelder entgegennimmt, verwaltet oder auszahlt, erfolgt dies entsprechend den gesetzlichen Vorgaben, vertraglichen Regelungen und Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft beziehungsweise des Auftraggebers.
Konten werden soweit vereinbart als Treuhandkonten oder Objektkonten geführt. Zahlungsflüsse werden in Abrechnungen und Auswertungen dokumentiert. Der Verwalter ist nicht verpflichtet, Zahlungen aus eigenen Mitteln vorzufinanzieren, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.
7. Online-Kundenportal, Apps und digitale Services
Der Verwalter stellt Eigentümern, Beiräten, Mietern und sonstigen Berechtigten, sofern vereinbart, ein Online-Kundenportal sowie gegebenenfalls mobile Apps zur Verfügung. Darüber können insbesondere Dokumente eingesehen, Tickets und Schadensmeldungen erfasst, Mitteilungen versendet und Statusinformationen abgerufen werden.
Der Zugang erfolgt über personengebundene Login-Daten. Auftraggeber und nutzungsberechtigte Personen behandeln Zugangsdaten vertraulich und schützen sie vor dem Zugriff unbefugter Dritter. Bei Verdacht auf Missbrauch ist der Verwalter unverzüglich zu informieren.
Der Verwalter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der digitalen Services. Eine jederzeitige, unterbrechungsfreie Verfügbarkeit kann technisch nicht garantiert werden. Wartungsarbeiten, Updates, Sicherheitsmaßnahmen oder Störungen können zu zeitweiligen Einschränkungen führen.
Soweit KI-gestützte Assistenten eingesetzt werden, dient dies insbesondere der strukturierten Erfassung und Vorqualifizierung von Anfragen. Rechtlich verbindliche Erklärungen werden nur durch hierfür zuständige natürliche Personen abgegeben.
8. Haftung und Versicherung
Der Verwalter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verwalter nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Eine weitergehende Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie wegen übernommener Garantien bleibt unberührt.
Der Verwalter unterhält eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe. Für Leistungen und Pflichtverletzungen externer Dienstleister, die auf eigenen Verträgen mit dem Auftraggeber beruhen, haftet der Verwalter nicht.
9. Datenschutz und Vertraulichkeit
Der Verwalter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes, sowie der vertraglichen Vereinbarungen.
Nähere Informationen zur Datenverarbeitung, zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern und Betroffenenrechten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung.
Der Verwalter und seine Mitarbeitenden behandeln vertrauliche Informationen des Auftraggebers grundsätzlich streng vertraulich. Dies gilt nicht, soweit eine Offenlegung zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung, zur Wahrnehmung berechtigter Interessen oder wegen gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.
10. Änderungen dieser AGB
Der Verwalter ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen, etwa Gesetzesänderungen, Anpassung der Leistungen, technische Entwicklungen oder Rechtsprechung, mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit hierdurch das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien nicht grundlegend verschoben wird.
Über wesentliche Änderungen informieren wir den Auftraggeber in Textform. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb der mitgeteilten Frist, in der Regel sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die geänderten AGB als genehmigt. Hierauf wird in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen.
Zwingende gesetzliche Änderungen, die unmittelbar gelten, sowie individuell vereinbarte Anpassungen im Verwaltervertrag bleiben unberührt.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz der proWEGio GmbH.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Verwaltervertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Im Zweifel ist die deutsche Fassung dieser AGB maßgeblich. Etwaige Übersetzungen dienen ausschließlich der Verständlichkeit.